Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Verlangen gesondert ausgehändigt.
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Nutzt der Gast das Zimmer, in Absprache mit der Pensionsleitung, über diesen Zeitpunkt hinaus, werden für die Benutzung als Tageszimmer bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung gestellt; ab 18.00 Uhr 100%. Ist die Pension ausgebucht und das Zimmer bis 12.00 Uhr nicht geräumt, steht es der Pension frei es selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Kunden.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Bei Anreisen nach 22:00 Uhr wird ein Nachtzuschlag berechnet
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Wird eine Rechnung nicht binnen 8 Tagen beglichen ist die Pension Hofmann berechtigt für jede Zahlungserinnerung 10 € Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitensder Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (insbes. für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet:
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden ,wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.)kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.
Mit Übernahme des Fahrrads, erkennt der Entleiher den ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand des Fahrrads an. Vor Übernahme hat der Entleiher sich vom Zustand des Fahrrads zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich zu vermerken und der Rezeption zu melden. Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit in dem Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben. Mit Übergabe des Fahrrades samt Schlüssel geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Entleiher über. Der Entleiher steht dem Hotel insbesondere für Diebstahl und sonstigen Verlust und für den Ersatz von Schäden am Fahrrad ein. Bis zur vereinbarten bzw. tatsächlichen Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher selbst für das Fahrrad verantwortlich.
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